Lärmschutzbeurteilung und Beratung bei Machbarkeitsstudien & Gestaltungsplänen
Expertise zum Umgang mit den neuen gesetzlichen Lärmschutzanforderungen ab 01.04.2026
Wettbewerbsvorprüfungen und Teilnahme Jurierungen zum Thema Lärmschutz
Beratung zu lärmschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und lärmoptimierter Gebäudesetzung, Grundrissanordnung und baulichen Lärmschutzmassnahmen
Lärmschutzberatung und Erstellung Gutachten in Bauprojekten inklusive der notwendigen Vorabsprachen mit den städtischen und kantonalen Lärmfachstellen
Klangraumgestaltung
Referenzen
Evaluation Masterplan und Bauleitbild
Lärmschutztechnische Rahmenbedingungen für Gebiet Schwamendinger-Dreieck
Die Baugenossenschaft Glattal Zürich ist Eigentümerin von über 700 Wohneinheiten im Gebiet Schwamendinger-Dreieck. In den Jahren 2011 und 2012 wurde eine Testplanung sowie darauf aufbauend ein Masterplan für die Weiterentwicklung des Areals erarbeitet.
Seit der Verabschiedung des Masterplans im Jahr 2012 haben sich die planungsrechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch verändert und vor der Ausarbeitung konkreter Bauprojekte wurde deshalb eine Eignungsprüfung des Masterplans sowie des Bauleitbilds vorgenommen.
Für die geplante Weiterentwicklung des Areals stellt die Lärmsituation eine wesentliche Rahmenbedingung dar und insbesondere die Einwirkungen durch den Strassenverkehr sowie die Belastungen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr sind massgeblich.
Damit die Anforderungen des Lärmschutzes frühzeitig in die städtebauliche Entwicklung, die Gebäudeanordnung sowie die Ausbildung der Freiräume integriert werden, wurde eine gesamtheitliche Lärmbeurteilung vorgenommen.
Lärmgutachten Strassen- und Tramlärm
Lärmschutzbegleitung Areal Altwiesen-/ Dübendorferstrasse
Die Stiftung Einfach Wohnen erstellt auf dem Areal Altwiesen-/ Dübendorfstrasse in Zürich-Schwamendingen zwei Ersatzneubauten.
Um die Bewilligungsfähigkeit der Projekte sicherzustellen, haben wir die Planung ab dem Vorprojekt mit einer detaillierten Immissionspegelmodellierung des Strassenlärms und Tramlärms begleitet.
Dank der frühzeitigen Abklärungen mit den behördlichen Fachstellen, der Beratung zur Nutzung- und Grundrissanordnung, der Ausgestaltung der Balkone und der technischen Fensterwerte sowie die notwendige Dokumentation der Optimierungsmassnahmen und des übergeordneten Interesses konnte das Projekt trotz verbleibender Grenzwertüberschreitungen ohne Verzögerungen bewilligt werden.